AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen – Newcall
Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B)

Stand: 2. September 2026 · Für Leistungen der Newcall UG (haftungsbeschränkt) i.G.

Maßgebliche Fassung

Maßgeblich ist die Fassung der AGB, die bei Vertragsschluss bereitgestellt oder wirksam in den Vertrag einbezogen wurde.

§ 1 Anbieter und Geltungsbereich

  1. 1.Anbieter ist die Newcall UG (haftungsbeschränkt) i.G., Heinrich-Zille-Straße 17, 39110 Magdeburg, Deutschland, vertreten durch die Geschäftsführung, E-Mail: kontakt@new-call.de, Telefon: +49 89 4143 2200 (nachfolgend „Newcall“).
  2. 2.Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über KI-gestützte Telefonassistenz, Software-, Einrichtungs-, Integrations-, Support- und damit verbundene Dienstleistungen zwischen Newcall und dem Kunden.
  3. 3.Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
  4. 4.Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Newcall ihrer Einbeziehung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungscharakter

  1. 1.Newcall stellt eine konfigurierbare KI-gestützte Telefonassistenz bereit. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot, Auftragsbestätigung, Leistungsbeschreibung, gebuchtem Paket und gegebenenfalls einem Service Level Agreement (SLA).
  2. 2.Je nach Vereinbarung kann der Dienst insbesondere Anrufe entgegennehmen oder ausführen, Fragen beantworten, Informationen aus freigegebenen Datenquellen abrufen, Anliegen kategorisieren, Gesprächsinhalte transkribieren oder zusammenfassen, Rückrufwünsche erfassen, an Mitarbeitende weiterleiten und Nutzungsdaten auswerten.
  3. 3.Newcall schuldet die Bereitstellung der vereinbarten technischen Funktionalität, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, eine bestimmte Automatisierungsquote oder in jedem Einzelfall inhaltlich fehlerfreie KI-Ausgaben, sofern dies nicht ausdrücklich zugesichert wurde.
  4. 4.KI-Systeme arbeiten probabilistisch. Antworten können unvollständig, missverständlich oder fehlerhaft sein. Der Kunde muss den Dienst entsprechend dem konkreten Risiko einsetzen und bei rechtlich, sicherheitlich oder wirtschaftlich erheblichen Sachverhalten geeignete menschliche Kontroll- und Eskalationsprozesse vorsehen.
  5. 5.Der Dienst ist nicht für Notrufe oder als Ersatz für gesetzlich vorgeschriebene Notfall-, Gefahrenabwehr- oder Fachberatungsstellen bestimmt.

§ 3 Vertragsschluss und Vertragsdokumente

  1. 1.Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots, Unterzeichnung einer Auftragsbestätigung, Bestätigung in Textform oder eine andere ausdrücklich vereinbarte Abschlussmethode zustande.
  2. 2.Vertragsbestandteile sind in folgender Rangfolge:
    1. 1.individuelle Vereinbarung oder Auftragsbestätigung,
    2. 2.Leistungsbeschreibung und vereinbarte Produktanhänge,
    3. 3.SLA, sofern vereinbart,
    4. 4.Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV), soweit einschlägig,
    5. 5.diese AGB.
  3. 3.Bei Widersprüchen geht das jeweils höherrangige Dokument vor.
  4. 4.Maßgeblich ist die Fassung der AGB, die bei Vertragsschluss bereitgestellt oder wirksam in den Vertrag einbezogen wurde.

§ 4 Einrichtung, Abnahme und Produktivbetrieb

  1. 1.Nach Vertragsschluss richtet Newcall den Dienst auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Informationen ein. Dazu können insbesondere Wissensquellen, Gesprächsleitfäden, Rufnummern, Routingregeln, Ansprechpartner, Eskalationswege und Integrationszugänge gehören.
  2. 2.Angegebene Einrichtungs- oder Go-live-Zeiten beginnen erst, wenn alle erforderlichen Mitwirkungen vollständig vorliegen. Zeitangaben sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
  3. 3.Vor dem Produktivbetrieb erhält der Kunde Gelegenheit, die wesentlichen Gesprächsabläufe und Inhalte zu prüfen. Gibt der Kunde den Dienst in Textform frei oder nutzt er ihn produktiv, gilt die Konfiguration hinsichtlich erkennbarer Abweichungen als abgenommen. Verdeckte Mängel bleiben unberührt.
  4. 4.Änderungswünsche nach Freigabe können als zusätzliche Leistung berechnet werden, wenn sie über den vereinbarten Umfang hinausgehen.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. 1.Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugänge, Ansprechpartner und technischen Voraussetzungen vollständig, richtig, aktuell und rechtzeitig bereit.
  2. 2.Der Kunde prüft die von ihm bereitgestellten Wissensquellen, Aussagen, Preise, Öffnungszeiten, Verfügbarkeiten und sonstigen Inhalte auf Richtigkeit und Rechtefreiheit. Änderungen, die die Telefonassistenz betreffen, teilt er Newcall unverzüglich mit.
  3. 3.Der Kunde benennt entscheidungsbefugte Ansprechpartner für Freigaben, Sicherheitsvorfälle, Datenschutzanfragen und operative Eskalationen.
  4. 4.Der Kunde hält eigene Systeme, Weiterleitungsziele, Rufnummern und Integrationen funktionsfähig. Störungen in seiner Sphäre verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
  5. 5.Unterlässt der Kunde eine erforderliche Mitwirkung, darf Newcall die betroffene Leistung bis zur Nachholung aussetzen. Entstehender Mehraufwand kann nach vorherigem Hinweis berechnet werden.

§ 6 Rechtmäßiger Einsatz, Transparenz und Einwilligungen

  1. 1.Der Kunde ist für die rechtmäßige Nutzung der Telefonassistenz in seinem Verantwortungsbereich verantwortlich. Er bestimmt insbesondere Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung von Anrufer- und Gesprächsdaten.
  2. 2.Der Kunde stellt sicher, dass Anrufende zu Beginn klar und verständlich darüber informiert werden, dass sie mit einem KI-gestützten System interagieren. Er erfüllt alle anwendbaren Transparenzpflichten, insbesondere aus Datenschutzrecht und Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689.
  3. 3.Audioaufzeichnungen werden nur aktiviert, wenn der Kunde Newcall zuvor bestätigt hat, dass hierfür eine tragfähige Rechtsgrundlage besteht und die erforderlichen Hinweise beziehungsweise Einwilligungen umgesetzt sind. Soweit eine Einwilligung erforderlich ist, muss sie vor Beginn der Aufzeichnung eingeholt und nachweisbar sein.
  4. 4.Der Kunde stellt sicher, dass der Dienst keine unzulässigen Werbeanrufe, unerlaubte Massenkommunikation, Täuschung, Diskriminierung, rechtswidrige Überwachung oder sonstige Rechtsverletzungen unterstützt.
  5. 5.Bei ausgehenden Anrufen obliegt dem Kunden die Prüfung und Dokumentation der wettbewerbs-, datenschutz- und telekommunikationsrechtlichen Zulässigkeit. Newcall kann Nachweise verlangen und Kampagnen bei begründeten Zweifeln ablehnen oder aussetzen.
  6. 6.Der Kunde darf den Dienst nicht für Notrufe, hochriskante Entscheidungen ohne angemessene menschliche Kontrolle oder Zwecke einsetzen, die ausdrücklich vertraglich ausgeschlossen sind.

§ 7 Schutzrechte und Inhalte

  1. 1.Der Kunde räumt Newcall für die Vertragsdauer die zur Leistungserbringung erforderlichen, nicht ausschließlichen Rechte an den von ihm bereitgestellten Inhalten und Daten ein.
  2. 2.Der Kunde versichert, dass er zur Nutzung und Bereitstellung dieser Inhalte berechtigt ist und hierdurch keine Rechte Dritter verletzt werden.
  3. 3.Rechte an der von Newcall bereitgestellten Software, Konfigurationstechnik, Dokumentation, Marken, Vorlagen und allgemeinen Komponenten verbleiben bei Newcall beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern.
  4. 4.Kundenspezifische Inhalte und Daten bleiben dem Kunden zugeordnet. Ein Recht auf Herausgabe von Quellcode, internen Prompts, Systemarchitektur oder allgemeinen Methoden besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
  5. 5.Reverse Engineering, Umgehung technischer Schutzmaßnahmen und nicht vereinbarte Weitergabe von Zugängen sind untersagt, soweit zwingendes Recht nichts anderes bestimmt.

§ 8 Nutzerkonten und Sicherheit

  1. 1.Zugänge sind personenbezogen zu verwenden und gegen unbefugten Zugriff zu schützen. Zugangsdaten dürfen nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben werden.
  2. 2.Der Kunde informiert Newcall unverzüglich über vermutete Kompromittierungen, Fehlkonfigurationen oder unbefugte Nutzungen.
  3. 3.Newcall kann angemessene Sicherheitsanforderungen wie starke Passwörter, Mehrfaktor-Authentifizierung oder rollenbasierte Zugriffsbegrenzungen verlangen.
  4. 4.Bei konkreten Sicherheitsrisiken darf Newcall den betroffenen Zugang vorübergehend sperren. Der Kunde wird unverzüglich informiert, soweit dadurch der Schutzzweck nicht gefährdet wird.

§ 9 Unterauftragnehmer und technische Abhängigkeiten

  1. 1.Newcall darf zur Leistungserbringung spezialisierte Anbieter für Hosting, Telekommunikation, Datenbanken, Echtzeitkommunikation, KI-Modelle, Speech-to-Text, Text-to-Speech, Monitoring, E-Mail, Abrechnung und Support einsetzen.
  2. 2.Soweit diese Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten, erfolgt ihre Einbindung nach Maßgabe der AVV und des Datenschutzrechts.
  3. 3.Funktionen und Qualität können von Drittinfrastrukturen, Telekommunikationsnetzen, Schnittstellen und vom Kunden bereitgestellten Datenquellen abhängen. Newcall haftet für deren Ausfall nur, soweit Newcall den Ausfall zu vertreten hat.
  4. 4.Wird ein wesentlicher Drittanbieter eingestellt oder technisch verändert, darf Newcall eine funktional vergleichbare Alternative einsetzen, sofern Datenschutz, Sicherheit und Kernnutzen nicht unangemessen verschlechtert werden.

§ 10 Verfügbarkeit, Wartung und Support

  1. 1.Soweit kein SLA vereinbart ist, wird der Dienst im Rahmen eines branchenüblichen Best-Effort-Betriebs bereitgestellt. Eine ununterbrochene oder vollständig fehlerfreie Verfügbarkeit ist nicht geschuldet.
  2. 2.Planbare Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit mit angemessenem Vorlauf angekündigt. Dringende Sicherheits- oder Stabilitätsmaßnahmen können ohne Vorankündigung durchgeführt werden.
  3. 3.Nicht als von Newcall zu vertretende Ausfallzeit gelten insbesondere Störungen in öffentlichen Telekommunikationsnetzen, kundenseitigen Systemen, externen Datenquellen oder Fällen höherer Gewalt.
  4. 4.Supportkanäle, Reaktionszeiten und Betriebszeiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung oder dem SLA.

§ 11 Preise, Nutzungsvolumen und Abrechnung

  1. 1.Es gelten die im individuellen Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Nettoentgelte zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
  2. 2.Einmalige Einrichtungs-, Migrations- oder Integrationsleistungen werden mit Vertragsschluss beziehungsweise nach dem vereinbarten Zahlungsplan fällig.
  3. 3.Laufende Entgelte können insbesondere eine Grundgebühr, Inklusivminuten, nutzungsabhängige Minutenpreise, Rufnummern-, Integrations- oder Supportkosten umfassen.
  4. 4.Sofern ein Minutenkontingent vereinbart ist, wird Mehrverbrauch zu dem im Vertrag ausgewiesenen Satz abgerechnet. Nicht genutzte Kontingente verfallen am Ende der Abrechnungsperiode, sofern nicht ausdrücklich ein Übertrag vereinbart wurde.
  5. 5.Gesprächsdauer wird auf Grundlage der technischen Systemdaten sekundengenau ermittelt und, soweit nicht anders vereinbart, in Minuten mit zwei Nachkommastellen abgerechnet.
  6. 6.Einwendungen gegen Nutzungsabrechnungen sollen innerhalb von 30 Tagen nach Zugang in Textform erhoben werden. Gesetzliche Rechte bei nicht erkennbaren Fehlern bleiben unberührt.
  7. 7.Zusätzlicher Aufwand aufgrund nachträglicher Kundenwünsche, fehlender Mitwirkung, nicht angekündigter Änderungen an Datenquellen oder kundenseitiger Störungen kann nach vorherigem Hinweis gesondert berechnet werden.

§ 12 Rechnungsstellung und Zahlung

  1. 1.Rechnungen werden elektronisch bereitgestellt. Der Kunde hält eine geeignete Empfangsadresse aktuell und stellt, soweit erforderlich, die Empfangsfähigkeit für strukturierte elektronische Rechnungen sicher.
  2. 2.Rechnungen sind innerhalb von sieben Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug fällig, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist.
  3. 3.Zahlungen können über einen benannten Zahlungsdienstleister abgewickelt werden. Vollständige Karten- oder Kontodaten werden dabei regelmäßig unmittelbar durch den Zahlungsdienstleister verarbeitet.
  4. 4.Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen. Nach erfolgloser Mahnung und angemessener Fristsetzung darf Newcall die Leistung aussetzen, sofern dies verhältnismäßig ist.
  5. 5.Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden.

§ 13 Leistungsänderungen

  1. 1.Newcall darf den Dienst weiterentwickeln und ändern, insbesondere zur Verbesserung von Sicherheit, Stabilität, Qualität, Bedienbarkeit oder Rechtskonformität.
  2. 2.Änderungen dürfen den vereinbarten Kernnutzen nicht unangemessen beeinträchtigen. Wesentliche nachteilige Änderungen werden mit angemessenem Vorlauf angekündigt.
  3. 3.Ist eine wesentliche nachteilige Änderung für den Kunden unzumutbar, kann er den betroffenen Vertragsteil zum Änderungszeitpunkt außerordentlich kündigen. Auf dieses Recht wird bei der Ankündigung hingewiesen.

§ 14 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

  1. 1.Jede Partei verarbeitet personenbezogene Daten im eigenen Verantwortungsbereich nach den anwendbaren Datenschutzgesetzen.
  2. 2.Soweit Newcall personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der produktiven Verarbeitung eine AVV nach Art. 28 DSGVO.
  3. 3.Der Kunde erteilt Weisungen in dokumentierter Form. Weisungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, können gesonderten Aufwand auslösen.
  4. 4.Nach Vertragsende werden personenbezogene Daten nach Maßgabe der AVV gelöscht oder zurückgegeben, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.

§ 15 Vertraulichkeit

  1. 1.Die Parteien behandeln als vertraulich gekennzeichnete oder ihrer Natur nach vertrauliche Informationen geheim und verwenden sie ausschließlich zur Vertragsdurchführung.
  2. 2.Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die nachweislich öffentlich bekannt, rechtmäßig von Dritten erlangt, unabhängig entwickelt oder aufgrund zwingender Vorschriften offenzulegen sind.
  3. 3.Die Vertraulichkeitspflicht gilt für drei Jahre nach Vertragsende fort. Geschäftsgeheimnisse und personenbezogene Daten bleiben so lange geschützt, wie ihre rechtliche Schutzbedürftigkeit besteht.

§ 16 Mängelrechte

  1. 1.Der Kunde meldet Störungen und Mängel unverzüglich mit einer nachvollziehbaren Beschreibung, Zeitpunkt, betroffener Funktion und verfügbaren Nachweisen.
  2. 2.Newcall erhält Gelegenheit zur Nacherfüllung. Der Kunde unterstützt die Fehleranalyse in zumutbarem Umfang.
  3. 3.Eine nur unerhebliche Abweichung, vorübergehende Beeinträchtigung oder KI-typische Varianz stellt keinen Mangel dar, sofern die vereinbarte Hauptfunktion im Wesentlichen erhalten bleibt.
  4. 4.Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf Monate, soweit gesetzlich zulässig. Dies gilt nicht bei Vorsatz, Arglist, Garantien oder zwingender gesetzlicher Haftung.

§ 17 Haftung

  1. 1.Newcall haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
  2. 2.Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
  3. 3.Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  4. 4.Newcall haftet nicht für inhaltliche Fehler, die auf falschen, veralteten oder unvollständigen Kundendaten, nicht freigegebenen Änderungen oder einer Nutzung außerhalb des vereinbarten Zwecks beruhen.
  5. 5.Die gesetzlichen Haftungsregelungen der DSGVO bleiben unberührt.

§ 18 Freistellung

Der Kunde stellt Newcall von berechtigten Ansprüchen Dritter und angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei, soweit diese auf vom Kunden bereitgestellten rechtswidrigen Inhalten, fehlenden Rechten, unzulässigen Anrufen, fehlenden Hinweisen oder Einwilligungen oder einer vertragswidrigen Nutzung beruhen. Dies gilt nicht, soweit Newcall den Anspruch verursacht oder zu vertreten hat. Newcall informiert den Kunden unverzüglich und stimmt wesentliche Verteidigungsmaßnahmen mit ihm ab.

§ 19 Laufzeit und Kündigung

  1. 1.Laufzeit, Mindestlaufzeit und ordentliche Kündigungsfrist ergeben sich aus dem individuellen Vertrag.
  2. 2.Ist keine Mindestlaufzeit vereinbart, kann ein laufender Dienst mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der jeweiligen Abrechnungsperiode gekündigt werden.
  3. 3.Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Vor einer Kündigung wegen behebbarer Pflichtverletzung ist grundsätzlich eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen.
  4. 4.Nach Vertragsende werden Zugänge deaktiviert. Datenexport und Löschung richten sich nach der AVV und der Leistungsbeschreibung.
  5. 5.Bis zum Wirksamwerden der Kündigung entstandene Entgelte bleiben zahlbar.

§ 20 Höhere Gewalt

Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Ausfälle, die durch ein außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegendes Ereignis verursacht werden, insbesondere Naturereignisse, Krieg, behördliche Maßnahmen, großflächige Telekommunikations- oder Energieausfälle oder erhebliche Cyberangriffe. Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich und ergreift zumutbare Maßnahmen zur Begrenzung der Auswirkungen.

§ 21 Änderungen dieser AGB

  1. 1.Änderungen dieser AGB für bestehende Verträge bedürfen grundsätzlich der Zustimmung des Kunden.
  2. 2.Newcall kann notwendige Änderungen aus zwingenden rechtlichen, sicherheitsbezogenen oder technischen Gründen mit angemessenem Vorlauf anbieten. Schweigen gilt nur dann als Zustimmung, wenn dies im Einzelfall rechtlich zulässig ist, die Änderung den Kunden nicht unangemessen benachteiligt und Newcall bei der Mitteilung ausdrücklich auf Bedeutung des Schweigens und ein bestehendes Kündigungsrecht hinweist.
  3. 3.Für neu abgeschlossene Verträge gilt die bei Vertragsschluss bereitgestellte Fassung.

§ 22 Schlussbestimmungen

  1. 1.Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform, soweit nicht zwingendes Recht eine strengere Form verlangt. Individuelle Abreden bleiben unberührt.
  2. 2.Newcall darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit Zustimmung des Kunden übertragen; die Zustimmung darf bei einer Übertragung des Geschäftsbetriebs auf einen Rechtsnachfolger nicht unbillig verweigert werden.
  3. 3.Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  4. 4.Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Magdeburg ausschließlicher Gerichtsstand. Gesetzlich ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
  5. 5.Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen.

Stand: 2. September 2026 · Newcall UG (haftungsbeschränkt) i.G. · Heinrich-Zille-Straße 17, 39110 Magdeburg · kontakt@new-call.de

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