AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen – Newcall
Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 22. Februar 2026 · Gilt für alle B2B-Verträge mit Newcall UG

Maßgebliche Fassung

Es gilt die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Checkout/Unterzeichnung) bereitgestellte Fassung. Aktualisierungen gelten erst, wenn sie nach § 22 wirksam einbezogen wurden.

§ 1 Anbieter, Geltungsbereich, Zielgruppe

  1. 1.Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Newcall UG (haftungsbeschränkt) (Inhaber: Nils Große, Heinrich-Zille-Straße 17, 39110 Magdeburg, Deutschland; E-Mail: kontakt@new-call.de; nachfolgend „Anbieter") und dem jeweiligen Vertragspartner („Kunde").
  2. 2.Angebote des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer i. S. d. § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen (zusammen „B2B-Kunden"). Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
  3. 3.Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihrer Geltung in Textform (§ 126b BGB) ausdrücklich zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsgegenstand, Leistungscharakter

  1. 1.Der Anbieter stellt eine KI-gestützte Telefonie-/Sprachassistenten-Lösung („Mira") als Software-as-a-Service (SaaS) zur Verfügung. Der Service dient primär der automatisierten Entgegennahme und Bearbeitung eingehender Anrufe (z. B. Auskünfte, Weiterleitungen, Ticket-/Kontaktanlage), abhängig von Buchung und Konfiguration.
  2. 2.Optional (je nach Paket/Setup) können Funktionen wie Transkription, Protokollierung, Auswertungen/Reports sowie Gesprächsaufzeichnungen bereitgestellt werden.
  3. 3.Der Service ist von Drittsystemen abhängig (insb. Telekommunikation, Hosting/Cloud, KI-Komponenten, Zahlungsabwicklung). Daraus können Leistungs- und Qualitätsgrenzen resultieren.
  4. 4.KI-typische Grenzen: KI kann inhaltlich fehlerhafte oder unvollständige Ergebnisse liefern. Der Kunde bleibt verantwortlich für die fachliche/organisatorische Einbindung, insbesondere bei haftungsrelevanten, sicherheitskritischen oder rechtsverbindlichen Auskünften.
  5. 5.Der Service ist nicht für Notfälle bestimmt (z. B. 110/112) und ersetzt keine behördlichen/hoheitlichen Informationspflichten.

§ 3 Vertragsschluss, Einbeziehung von Dokumenten

  1. 1.Der Vertrag kommt zustande durch (a) Abschluss des Website-Checkouts (regelmäßig über Stripe) und Bestätigung/Freischaltung durch den Anbieter oder (b) Unterzeichnung/Bestätigung eines individuellen Vertrags in Textform.
  2. 2.Vertragsbestandteile sind die Dokumente gemäß § 4. AGB/SLA/Datenschutzhinweise werden dem Kunden im Checkout verlinkt oder anderweitig zugänglich gemacht.
  3. 3.Soweit erforderlich, schließen die Parteien eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV). Ohne AVV kann der Anbieter Funktionen, die eine Auftragsverarbeitung erfordern (z. B. Speicherung von Transkripten/Aufzeichnungen), deaktivieren oder deren Nutzung ablehnen.

§ 4 Rangfolge der Vertragsdokumente

Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge:

  1. 1.Individueller Vertrag / Order Confirmation / Checkout-Zusammenfassung
  2. 2.Leistungsbeschreibung / Produktanhänge
  3. 3.Service Level Agreement (SLA), sofern einbezogen
  4. 4.AVV, soweit erforderlich/einbezogen
  5. 5.Diese AGB

§ 5 Bereitstellung, Änderungen am Service

  1. 1.Der Anbieter stellt den Zugang zum Service nach Vertragsschluss bereit (z. B. Account, Konfiguration, Rufnummernzuordnung/Weiterleitungsparameter).
  2. 2.Der Anbieter darf den Service weiterentwickeln und ändern, insbesondere zur Sicherheits-, Stabilitäts-, Qualitäts- und Compliance-Verbesserung.
  3. 3.Änderungen, die den Kernnutzen für den Kunden wesentlich nachteilig verändern, erfolgen nur aus sachlichem Grund und nach angemessener Vorankündigung, sofern dies betrieblich zumutbar ist.

§ 6 Mitwirkungspflichten und Verantwortlichkeiten des Kunden

  1. 1.Der Kunde stellt alle zur Leistungserbringung notwendigen Informationen, Inhalte, Zugänge, Rufnummern-/Routing-Voraussetzungen und Ansprechpartner vollständig, richtig und rechtzeitig bereit.
  2. 2.Der Kunde ist verantwortlich für die Rechtmäßigkeit aller von ihm bereitgestellten Inhalte (z. B. FAQs, Wissensdaten, Ansagen, Prompts) und deren Nutzung.
  3. 3.Der Kunde stellt sicher, dass Anrufende angemessen informiert werden (z. B. Hinweis, dass ein automatisiertes/KI-gestütztes System eingesetzt wird) und holt erforderliche Einwilligungen ein – insbesondere bei Funktionen wie Aufzeichnung/Transkription.
  4. 4.Der Kunde hält Kontakt- und Rechnungsdaten aktuell. Mitteilungen an die vom Kunden hinterlegte Adresse gelten als zugegangen.

§ 7 Zulässige Nutzung, Missbrauch, Fair Use

  1. 1.Der Kunde nutzt den Service ausschließlich im vertraglich vereinbarten Umfang und Zweck.
  2. 2.Untersagt sind insbesondere: unaufgeforderte Werbeanrufe (Kaltakquise), Spam, rechtswidrige Inhalte/Anweisungen, Umgehung von Schutzmaßnahmen, sowie jede Nutzung, die Rechte Dritter verletzt oder den Service übermäßig belastet.
  3. 3.Bei Missbrauch oder Sicherheitsrisiken ist der Anbieter berechtigt, den Zugriff vorübergehend zu beschränken oder zu sperren. § 14 bleibt unberührt.

§ 8 Nutzer-/Einheitenlimits und Mehrnutzung

  1. 1.Soweit der Vertrag Limits vorsieht (z. B. Anzahl Nutzerkonten, Standorte, Rufnummern, Leitungen, Mandanten, Integrationen), darf der Kunde diese nicht ohne entsprechende Erweiterung überschreiten.
  2. 2.Bei Überschreitungen gilt:
    1. a)Der Kunde informiert den Anbieter unverzüglich und nimmt ein Upgrade/Erweiterung vor.
    2. b)Der Anbieter kann Mehrnutzung nachträglich zu den jeweils gültigen Konditionen berechnen oder eine Umstellung auf ein passendes Paket verlangen.
    3. c)Bei erheblicher oder wiederholter Überschreitung kann der Anbieter nach angemessener Fristsetzung den Zugriff beschränken, bis die Nutzung vertraglich korrekt abgebildet ist.

§ 9 Subunternehmer und Technologiepartner

  1. 1.Der Anbieter ist berechtigt, zur Leistungserbringung Subunternehmer und Technologie-/Infrastrukturpartner einzusetzen (z. B. Telekommunikation, Hosting/Cloud, KI-Komponenten, Monitoring, Abrechnung).
  2. 2.Soweit Subunternehmer personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten, erfolgt deren Einbindung nach Maßgabe der AVV.
  3. 3.Der Anbieter bleibt für die ordnungsgemäße Leistungserbringung verantwortlich, soweit gesetzlich zulässig und vertraglich nicht abweichend geregelt.

§ 10 Verfügbarkeit, Support, SLA

  1. 1.Ohne gesondert einbezogenes SLA erbringt der Anbieter den Service im Best-Effort-Betrieb.
  2. 2.Soweit ein SLA einbezogen ist, gelten dessen Regelungen zu Verfügbarkeit, Support, Reaktionszeiten und ggf. Service Credits. Service Credits sind – soweit im SLA geregelt – das abschließende Rechtsmittel wegen SLA-Unterschreitung.

§ 11 Preise, Abrechnungsmodelle, Messung

11.1 Allgemeines

  1. 1.Es gelten die im Checkout/Vertrag ausgewiesenen Preise. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuer anfällt. Soweit der Anbieter als Kleinunternehmer gem. § 19 UStG handelt, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
  2. 2.Abrechnungsgrundlage ist die gemessene Gesprächsdauer (inbound), sofern nicht anders vereinbart.

11.2 Paket-/Subscriptionmodell (S/M/L)

  1. 1.Der Kunde zahlt eine monatliche Grundgebühr für das gewählte Paket. Das Paket enthält Inklusivminuten pro Monat (gemäß Checkout/Vertrag).
  2. 2.Mehrverbrauch (Overage) wird minutengenau gemäß den im Checkout/Vertrag ausgewiesenen Overage-Sätzen abgerechnet und der nächsten Abrechnung hinzugefügt.
  3. 3.Abrechnungsanker ist das Startdatum der Subscription („Billing Cycle Anchor").

11.3 Jahresoption (12 Monate Mindestlaufzeit)

  1. 1.Bei Wahl der Jahresoption gilt eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Abrechnung erfolgt monatlich zu dem reduzierten Monatspreis gemäß Checkout/Vertrag.
  2. 2.Verlängerung um weitere 12 Monate, sofern nicht spätestens 30 Tage vor Laufzeitende gekündigt wird.

11.4 Prepaid-/Pay-per-use (Top-ups/Credits)

  1. 1.Der Kunde kann Minutenpakete als Guthaben (Credits) erwerben (einmalige Top-ups, keine automatische monatliche Abbuchung), gemäß Checkout/Vertrag.
  2. 2.Credits werden als Saldo geführt. Nicht genutzte Credits werden während der Vertragslaufzeit übertragen (Carry-over).
  3. 3.Bei Erreichen von 0 Guthaben läuft der Service grundsätzlich weiter (Soft-Stop). Es kann ein negativer Saldo entstehen.
  4. 4.Ein negativer Saldo wird am Periodenende ermittelt und als separater Betrag in Rechnung gestellt bzw. – sofern eine Zahlungsmethode hinterlegt ist – automatisiert belastet.
  5. 5.Der Anbieter ist berechtigt, bei wiederholten Payment-Failures, Chargebacks oder bei erheblichen negativen Salden den Service zu sperren, bis offene Beträge ausgeglichen sind.

11.5 Messung und Rundung

  1. 1.Messung erfolgt sekundengenau, Abrechnung in Minuten mit 2 Nachkommastellen (Sekunden/60).
  2. 2.Systemmesswerte des Anbieters sind maßgeblich, sofern der Kunde nicht innerhalb der Einwendungsfrist einen nachweisbaren Messfehler darlegt.

11.6 Einwendungen gegen Abrechnungen

Einwendungen gegen Rechnungen/Nutzungsabrechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Bereitstellung in Textform geltend zu machen. Danach gilt die Abrechnung als genehmigt, sofern kein offensichtlicher Fehler vorliegt.

§ 12 Zahlungsabwicklung, Stripe, Fälligkeit

  1. 1.Zahlungen werden regelmäßig über Stripe als Zahlungsdienstleister abgewickelt. Der Kunde akzeptiert die Nutzung dieses Zahlungswegs.
  2. 2.Der Anbieter speichert keine vollständigen Zahlungsdaten (z. B. Karten-/IBAN-Daten), sondern lediglich Referenzen zur Zuordnung (z. B. Customer-ID).
  3. 3.Der Kunde ermächtigt den Anbieter, fällige Entgelte (Grundgebühren, Overage, negativer Saldo, Gebühren) über die im Checkout hinterlegte Zahlungsmethode einzuziehen, soweit dies vom gewählten Modell umfasst ist.
  4. 4.Sofern nicht abweichend vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 7 Tagen fällig.

§ 13 Zahlungsverzug, Sperrung

  1. 1.Bei Zahlungsverzug kann der Anbieter Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe und angemessene Mahnkosten verlangen.
  2. 2.Nach erfolgloser Mahnung kann der Anbieter Leistungen sperren/pausieren, bis fällige Beträge ausgeglichen sind. Dies gilt insbesondere bei wiederholten Zahlungsablehnungen, Chargebacks oder offenem Negativsaldo.

§ 14 Rechnungsstellung, elektronische Bereitstellung

  1. 1.Rechnungen/Belege werden elektronisch bereitgestellt (z. B. E-Mail, Download, Kundenportal).
  2. 2.Der Anbieter ist berechtigt, Rechnungen als E-Rechnung in einem strukturierten Format bereitzustellen, soweit dies gesetzlich erforderlich oder sachlich sinnvoll ist. Der Kunde stellt die technische Empfangsfähigkeit sicher.

§ 15 Nutzungsrechte, Schutzrechte

  1. 1.Der Anbieter räumt dem Kunden für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht ein, den Service vertragsgemäß zu nutzen.
  2. 2.Reverse Engineering, Dekompilierung und Umgehung technischer Schutzmaßnahmen sind untersagt, soweit gesetzlich nicht zwingend erlaubt.
  3. 3.Alle Rechte an Marken, Software, Modellen, Dokumentationen und sonstigen Bestandteilen verbleiben beim Anbieter bzw. seinen Lizenzgebern.

§ 16 Vertraulichkeit

  1. 1.Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen streng vertraulich und verwenden sie ausschließlich zur Vertragserfüllung.
  2. 2.Die Vertraulichkeit gilt über das Vertragsende hinaus.

§ 17 Datenschutz, AVV, Unterauftragsverarbeitung, Löschung

  1. 1.Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien eine AVV. Inhalte, Rollen, Datenarten, TOMs, Löschfristen und Subunternehmer ergeben sich aus AVV und Datenschutzhinweisen.
  2. 2.Der Kunde erteilt dem Anbieter – soweit in der AVV vorgesehen – eine allgemeine Genehmigung zum Einsatz von Unterauftragsverarbeitern. Über beabsichtigte Änderungen wird der Kunde informiert; er kann aus wichtigen Gründen innerhalb einer angemessenen Frist widersprechen (Details in der AVV).
  3. 3.Nach Vertragsende erfolgt Datenrückgabe/-export und Löschung nach Maßgabe der AVV/Leistungsbeschreibung und gesetzlicher Aufbewahrungspflichten.

§ 18 Gewährleistung

  1. 1.Der Kunde rügt Mängel unverzüglich in Textform und beschreibt sie nachvollziehbar.
  2. 2.Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab gesetzlichem Gewährleistungsbeginn, soweit zulässig.

§ 19 Haftung

  1. 1.Unbeschränkte Haftung besteht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben/Körper/Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
  2. 2.Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. 3.Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, insbesondere für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn.
  4. 4.Keine Haftung für Störungen/Ausfälle, die auf Drittinfrastruktur beruhen und vom Anbieter nicht zu vertreten sind.

§ 20 Freistellung

Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die aus (a) rechtswidriger Nutzung, (b) vom Kunden bereitgestellten Inhalten/Konfigurationen oder (c) fehlenden Hinweisen/Einwilligungen gegenüber Anrufenden resultieren, und übernimmt die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

§ 21 Laufzeit, Kündigung, Paketwechsel

  1. 1.Laufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich aus Checkout/Vertrag (monatlich oder Jahresoption).
  2. 2.Monatliche Subscription: Kündigung mit 30 Tagen zum Periodenende, sofern nicht abweichend vereinbart.
  3. 3.Upgrades können sofort wirksam werden; Downgrades grundsätzlich zum Periodenende (Proration, soweit systemseitig unterstützt).

§ 22 Änderungen dieser AGB

  1. 1.Der Anbieter kann diese AGB aus sachlichem Grund (z. B. Gesetzesänderungen, Produkt-/Prozessänderungen, Sicherheitsanforderungen) mit Wirkung für die Zukunft ändern.
  2. 2.Der Anbieter informiert den Kunden in Textform. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als angenommen. Auf das Widerspruchsrecht wird hingewiesen.
  3. 3.Widerspricht der Kunde, kann der Anbieter den Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen, sofern eine Fortsetzung ohne Änderung unzumutbar ist.

§ 23 Schlussbestimmungen

  1. 1.Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
  2. 2.Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien ersetzen die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
  3. 3.Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  4. 4.Ausschließlicher Gerichtsstand – soweit zulässig – ist Magdeburg.

Stand: 22. Februar 2026 · Newcall UG (haftungsbeschränkt), Heinrich-Zille-Straße 17, 39110 Magdeburg · kontakt@new-call.de

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